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Zurück zur ÜbersichtKlageerhebung: Übermittlung einer Word-Datei an das Finanzgericht - Bei Privatpersonen formwirksam möglich
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Klage wirksam eingelegt ist, auch wenn sie von einem Steuerberater im falschen Dateiformat (z. B. Word statt PDF) elektronisch an das Finanzgericht geschickt wird – aber nur, wenn dort noch eine Papierakte geführt wird (Az. VI R 20/24).
Wichtig ist, dass das Gericht die Datei ausdrucken kann und der Ausdruck zur Papierakte genommen wird. Dann gilt die Klage als formgerecht erhoben, obwohl die Verordnung eigentlich das Format PDF vorschreibt.
Damit macht der Bundesfinanzhof eine Ausnahme für professionelle Einreicher (Rechtsanwälte, Steuerberater), solange das Gericht noch nicht vollständig elektronisch arbeitet.
Hinweis
Für Privatpersonen ändert sich nichts: Sie können ihre Klage weiterhin per Post in Papierform beim Finanzgericht einreichen. Beim Bundesfinanzhof muss der Kläger aber immer durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt vertreten sein, der die Klage auch formwirksam einreichen muss.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.